Trinkgeld | Wie viel ist in der deutschen Gastronomie angemessen?

Trinkgeld

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Trinkgeld sollte in Deutschland etwas besonderes bleiben und nicht fest eingeplant werden! Ich bin immer davon ausgegangen das die Regel „Preise inklusive MwSt. und Bedienung“ in der Gastronomie noch aktuell ist. Der Begriff „Bedienung“ schließt das Trinkgeld bereits mit ein! Mit dieser Regel sollte eigentlich alles gesagt sein und das Finanzamt ist auch zufrieden. Wenn man sich aber die heutige allgemeine Haltung der Menschen zum Thema Trinkgeld anhört und einige Netzbeiträge über Trinkgelder durchliest, dann kann man schon ins Grübeln kommen, ob in Deutschland nicht eine gesellschaftliche Zwangshandlung vorliegt.

Es hat sich nämlich mit der Zeit die Haltung durchgesetzt, das Trinkgeld immer noch mal separat zur normalen Rechnung dazu gehören. 5-10% der Rechnungssumme wären für die Bedienung angemessen. Wenn man sich dem Trinkgeld als separate Leistung verweigert bekommt man neben merkwürdigen Blicken oft auch solche Fragen zu hören: „Du gibst kein Trinkgeld?“ oder „so wenig Trinkgeld, wie soll die Bedienung davon denn leben?“. Das sind Fragen auf die man als Verweigerer dieses negativen Trends sehr oft keine befriedigende Antwort findet.

Das es aber tatsächlich mal so war, das es Trinkgeld nur für besondere Leistungen gab, ist bei vielen Menschen längst in Vergessenheit geraten.

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Welchem Zweck dient das Trinkgeld?

Bei Wikipedia steht unter Trinkgeld folgendes:

„Zweck ist in Europa meist der besondere Service, die Freundlichkeit, Schnelligkeit oder die gute Qualität in Gastronomie oder sonstigen Dienstleistungszweigen. Bedienungen erhalten in Europa meist ein sehr geringes Grundgehalt, so dass das Trinkgeld des Gastes deren Einkommenssituation aufbessert. In den Vereinigten Staaten und anderen Ländern gibt es insbesondere im Gastronomiegewerbe zwei Arten von Arbeitsverträgen. Die eine Variante gewährt den Bedienungen ein niedriges Grundgehalt, bei der anderen hingegen wird überhaupt kein Gehalt gezahlt, die Bediensteten sind daher auf Trinkgeld angewiesen.“.

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Zur Aufbesserung der Einkommenssituation der Bedienungen sollte das Trinkgeld in Deutschland nie verwendet werden. Jedoch hat sich die Gastronomie immer mehr zur Ausbeuter-Branche gewandelt. Die Betreiber von Gastronomiebetrieben planen mittlerweile die Trinkgelder für Bedienungen zu den normalen Gehältern hinzu. Das ist eine nicht hinzunehmende Veränderung eines Rituals, das als Bonus für besondere Dienstleistungen am Gast gedacht war und nun durch profitgierige Gastronomiebetreiber zum Standard verändert wurde.

[box type=“info“ align=““ class=““ width=““]Es ist keine besondere Leistung, dem Gast Essen und Trinken an den Tisch zu bringen![/box]

Als Bedienung den Gästen Essen und Trinken an den Tisch zu bringen ist keine besondere Dienstleistung und gehört demzufolge auch nicht mit Trinkgeld besonders gewürdigt. Besondere Leistungen in der Gastronomie sind z.B. eine überdurchschnittlich zuvorkommende und freundliche Betreuung der Bedienung, sehr schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Bestellung und Lieferung usw. und wenn wir mal ehrlich sind, kommt das doch sehr, sehr selten vor.

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Steuerhinterziehung durch Trinkgelder

Neben manipulierten Kassensystemen und falsch gebuchten Bons sowie die mittlerweile als normal empfundene Schwarzarbeit, ist die Gastronomie zum schwärzesten Schaaf aller Dienstleistungsbranchen geworden. Wie oben bereits festgestellt wird das Trinkgeld zum Einkommen hinzugerechnet. Wird es dann auch wie das Einkommen besteuert? Wohl eher nicht, da Trinkgelder nach § 3 Nr. 51 EStG als steuerfreie Einnahmen zu qualifizieren sind. Die Gastronomie sucht sich wie Rosinen das für sie passende Lohn und Steuersystem selbst aus. Die Gehälter wurden in den letzten Jahren sukzessive auf das Minimum zurück gefahren. Damit man heute als Bedienung auf ein vernünftiges Einkommen in der Gastronomie kommt, muss das Einkommen mittels Trinkgeld aufgestockt werden und vermutlich wird das Trinkgeld als Teil des Einkommens nicht versteuert, sondern schwarz in die Tasche gesteckt.


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Ein Kommentar

  1. Guter Beitrag, sehe es ähnlich meiner Empfindung nach sollte ein Arbeitgeber die Kosten eines Angestellten nicht (extra) auf die Kundschaft abwälzen. Durch Trinkgeld geben erziehen wir uns nur eine ekelhafte ausbeuter Gesellschaft bzw fördern diese weiter. Möchte nicht wissen wie viele Betriebe mir schon ins Essen gespuckt haben aufgrund des fehlenden trinkgeldes. Es ist die Verantwortung des Arbeitgebers seine Angestellten entsprechend zu bezahlen. Nirgendwo steht etwas von Trinkgeld geben man will meinen derlei Mindestanforderungen (Bestellung aufnehmen, zum Tisch bringen, Rechnung bringen etc) seien im Preis enthalten, aber wahrscheinlich bin ich einfach nur einer der wenigen Geizhälse die den armen ausgebeuteten Arbeitern nix gönnt.

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