Urheberrechtsverletzung: Fremde Inhalte einbinden ist legal

Urheberrechtsverletzung

Anzeige

Das Internet lebt von der Vernetzung und dem Teilen von Inhalten. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn YouTube-Videos, Instagram Foto-Posts, fremde Bilder oder Texte in eine eigene Webseite eingebunden werden? Ist das wirklich legal oder eine Urheberrechtsverletzung? Die Antwort ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 21. Oktober 2014 ein wegweisendes Urteil gefällt: Das Einbinden fremder Inhalte ist grundsätzlich legal, solange diese bereits öffentlich zugänglich sind. Das bedeutet, dass Videos, Bilder oder Texte per Embedding oder Verlinkung ohne Urheberrechtsverstoß eingebunden werden dürfen.

Besonders relevant ist dies für YouTube-Videos, Artikel, Bilder und Fotos, da sie sich direkt in die eigene Webseite integrieren lassen, ohne dass der Originalinhalt kopiert wird. Dennoch gilt: Werden Inhalte ohne Erlaubnis hochgeladen oder durch technische Schutzmaßnahmen geschützt, kann das Einbinden problematisch sein.

Was bedeutet das Einbinden fremder Inhalte?

Beim Einbinden (Embedding oder Framing) werden fremde Inhalte auf einer eigenen Webseite angezeigt, ohne sie physisch zu speichern. Dies geschieht häufig bei YouTube-Videos, Instagram-Posts oder extern gehosteten Bildern. Technisch gesehen bleibt der Inhalt auf dem ursprünglichen Server, während er auf einer anderen Webseite sichtbar ist.

EuGH-Urteil: Embedding ist unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass das Einbetten fremder Inhalte nicht automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Entscheidend ist, ob der eingebettete Inhalt bereits frei im Internet zugänglich war und kein „neues Publikum“ erreicht wird.

Anzeige

Das bedeutet konkret:

Erlaubt: Das Einbetten von YouTube-Videos, frei zugänglichen Fotos, Instagram oder X Tweets, wenn der ursprüngliche Inhalt für alle öffentlich zugänglich ist.
Nicht erlaubt: Das Einbetten von geschützten Inhalten, die hinter einer Paywall oder mit Zugangsbeschränkungen versehen sind.

Wichtige Urteile zum Thema

  • Svensson-Urteil (2014, EuGH): Verlinkungen auf frei zugängliche Inhalte verletzen kein Urheberrecht, solange kein neues Publikum erschlossen wird.
  • BestWater-Entscheidung (2014, EuGH): Embedding per iFrame ist erlaubt, wenn der Inhalt ursprünglich frei verfügbar war.
  • VG Bild-Kunst vs. Stiftung Preußischer Kulturbesitz (2021, EuGH): Urheber können technische Schutzmaßnahmen verlangen, um Framing zu verhindern.

Embedding und Framing Beispiele

Hier sind einige Beispiele, die sowohl Embedding (Einbetten von Inhalten) als auch Framing (Verwendung von iframes) demonstrieren. Der Code zeigt verschiedene Einbettungsmethoden:

  • Ein Video mit <video>-Tag – Embedding Video
  • Eine Audiodatei mit <audio>-Tag – Embedding Audio
  • Ein Bild mit <img>-Tag
  • Ein Iframe mit <iframe>, um eine externe Website oder Google Maps Iframe, um eine Karte einzubetten

Embedding: Bild

Beispielbild

Framing: Iframe für externe Website

Framing: Eingebettetes Google Maps

Anzeige

Wann wird das Einbinden fremder Inhalte zur Urheberrechtsverletzung?

  • Wenn der Inhalt ohne Erlaubnis des Urhebers hochgeladen wurde.
  • Wenn ein technischer Schutzmechanismus umgangen wird.
  • Wenn Inhalte irreführend oder verändert dargestellt werden.

Wie kann man sich als Anbieter oder Rechteinhaber schützen

Wer nicht will das seine Inhalte auf anderen Webseiten angezeigt werden, muss sich um eine technischen Lösungen kümmern. Es gibt die Möglichkeit (z.B. durch einen Code in der htaccess Datei) eigene Daten auch nur auf der eigenen Webseite anzeigen zu lassen. Hat man den Code in seine htaccess Datei abgespeichert und es versucht jemand die Inhalte zu verlinken, werden diese nicht angezeigt. Das geht z.B. mit Bilder, Videos und Musikdateien.

Der Code für eine Unterbindung in der htaccsess Datei könnte so aussehen:

# HongKiat Hotlinking verbieten
< IfModule mod_rewrite.c >
RewriteEngine on
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^$
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http(s)?://(www\.)?beispieldomain.de [NC]
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http(s)?://(www\.)?beispieldomain.de [NC]
RewriteRule \.(bmp|gif|GIF|jpg|JPG|jpeg|JPEG|png|PNG|zip|rar|mp3|flv|swf|xml|php|css|pdf)$ http://hpmouse.googlepages.com/hotlink.gif [NC,R,L]
< /IfModule >

Anzeige

Den Code einfach kopieren und in die .htaccess Datei einfügen und die beispieldomain.de in die eigene Domain umbenennen. Fertig! Wenn jetzt z.B. ein Bild auf einer anderen Seite eingebunden wird, erscheint statt des eingebundenen Bilds dieses Ersatz-Bild:

Hotlinking

Da die meisten ihre Videos bei Youtube hochladen und dort hosten, gibt es auch bei Youtube eine Möglichkeit die Wiedergabe auf anderen Webseiten zu verhindern. Es muss dazu nur ein Häkchen in den Einstellungen bei Youtube gesetzt werden und schon lassen sich die Videos nicht auf anderen Webseiten einbinden und abspielen.

Fazit: Fremde Inhalte einbinden ist legal oder illegal?

Grundsätzlich ist das Einbinden fremder Inhalte nicht automatisch illegal. Entscheidend ist, ob der Originalinhalt frei zugänglich ist und ob dabei die Rechte des Urhebers gewahrt bleiben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vor dem Einbinden von Inhalten die Erlaubnis des Urhebers einholen oder lizenzfreie Quellen nutzen.

weiterführende Links zu diesem Beitrag:

EuGH-Beschluss zum Urheberrecht: Einbetten von Internet-Videos legal
Europäischer Gerichtshof: Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung
Internetrecht: Nutzung von RSS-Feeds
EuGH zu YouTube-Videos: Embedding stellt (grundsätzlich) keinen Rechtsverstoß dar


Anzeige


Ähnliche Beiträge

2 Kommentare

  1. Hallo,

    danke für den Artikel ich hätte allerdings eine konkrete Frage bzw. Einschätzung zu folgendem Thema:

    Nehmen wir einmal die Website http://www.kicker.de hier sind verschiedene Artikel, Bilder etc. gelistet. Wie sieht es aus wenn diese Bilder, Artikel etc. auf der eigenen Website z.B. Blog oder Portal verwendet werden und mit einem Quellenverweis gekennzeichnet werden.

    Dürfen diese Inhalte rechtlich genutzt werden wenn Quelle angegeben?

    Freue mich auf Feedback.

    Gruß
    Phil

    1. Hi,
      nein. Quelle angeben reicht nicht aus, da keine Einverständniserklärungen der Rechteinhaber vorliegen (Text und Bild). Bilder und Texte können ohne Einverständniserklärung nur im Rahmen eines Zitats wiedergegeben werden.

      Kicker.de wird dir in diesem Fall auch nichts gestatten können, da sie selbst nur Verwerter solcher Fotos sind und nicht Urheber bzw. Rechteinhaber. In diesem Fall müsstest du dich an den Urheber bzw. Rechteinhaber des Bildes oder Textes direkt wenden. Für Bilder im Sportbereich sind es meistens Fotoagenturen wie Getty Images oder picture alliance. Für die Texte der jeweilige Autor oder auch Nachrichtenagenturen wie DPA.

      Dir steht es frei, Texte in eigenen Worten wiederzugeben und diese mit lizenzfreien Bildern zu versehen!

      Sollte es sich in deinem Fall um RSS-Feeds von Nachrichten handeln, also um die gekürzte Darstellung der Inhalte, ist dieser Link eventuell hilfreich: Internetrecht: Nutzung von RSS-Feeds

      Wir gehen im Moment davon aus das RSS-Links zwar verwendet werden dürfen, aber nur wenn die eigene Website kein kommerzielles Interesse Verfolgt, also Werbung geschaltet wurde. Wir hatten vor Jahren mal einige große Zeitungsverlage angeschrieben was sie für die Einbindung ihrer RSS-Links verlangen. Für die private Nutzung waren sie kostenlos. Für die kommerzielle Nutzung beliefen sich die Kosten auf ca. 50 Euro (Netto) je RSS-Feed im Monat und der maximale Darstellungszeitraum dieser RSS-Feeds betrug gerade mal 48 Std.

      Also lieber Texte in eigenen Worten und mit lizenzfreien Bildern wiedergeben oder die Webseite gänzlich ohne Werbung betreiben.

      Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. Für weitere Informationen Bitte einen Anwalt kontaktieren!

      weitere Informationen zum Thema: irights.info: Fremde Inhalte auf eigenen Seiten

      Persönliches Fazit: Finger weg von allem ohne Einverständniserklärung, sonst kann es sehr teuer werden. Lieber auf selbst erstellte Inhalte (Texte und Bilder) zurückgreifen.

      Liebe Grüße
      Netzbeitrag.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert