Rufnummernmitnahme muss kostenlos werden | BNetzA muss handeln

Rufnummernmitnahme

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Die Rufnummernmitnahme / Rufnummernportierung muss kostenlos werden. Also, liebe Bundesnetzagentur, handeln sie endlich und streichen die Gebühren für die Rufnummernmitnahme. Die Mobilfunkanbieter erheben seit Einführung der Portierungsgebühren für die Mitnahme der eigenen Mobilfunknummer etwa 25 – 30 Euro. Es gab in der Vergangenheit auch vereinzelt Mobilfunkanbieter die ca. 20 Euro verlangten. Mittlerweile haben sich aber 29,95 Euro etabliert. Diese Kosten für die Portierung der Mobilfunknummern wurde Anfang des 21. Jahrhunderts (um 2000) eingeführt. Lange ist es her.

Am 13. Juli 2006 hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil zur Rufnummernmitnahme gefällt:

… dass die nationalen Regulierungsbehörden eine Preisobergrenze für die vom Mobilfunkkunden an den alten Anbieter zu zahlenden Gebühren festlegen dürfen. Der Preis muss kostenorientiert sein und darf nicht abschreckend wirken.

Als dieses Urteil 2006 gefällt wurde, betrug die durchschnittliche monatliche Handyrechnung eines Mobilfunkkunden mindestens 30 Euro. Seit dem sind die durchschnittlichen Kosten für Mobilfunkverträge je Kunde stark gefallen. Heute gibt es 10 Euro Handytarife wie Sand am Meer, doch die Kosten für die Rufnummernmitnahme sind gleich geblieben und für heutige Verhältnisse viel zu hoch.

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Kosten der Rufnummernmitnahme sind abschreckend

Der ein oder andere mag die Kosten der Rufnummernportierung mit dem Mehraufwand begründen den die Mobilfunkanbieter haben, wenn sie sich um die Abwicklung der Rufnummernmitnahme eines Kunden kümmern. Aber welcher Vorgang einer Rufnummernmitnahme sollte die Kosten von 30 Euro rechtfertigen?

Den größten Aufwand hat der Kunde selbst, indem er (bei manchen Anbietern) ein Portierungsformular ausfüllt. Modernere Mobilfunkanbieter können das schon ohne Formular. Dort muss man aber den Kundenservice bescheid geben, damit diese die Freigabe der Rufnummer (Opt-In) erteilt. OK, in den Anfängen der Rufnummernportierung musste häufiger ein Kundenbetreuer die Rufnummernmitnahme eines Kunden überwachen. Die Abläufe der verschiedenen Mobilfunkanbieter und Discounter waren noch nicht aufeinander abgestimmt. Jeder Mobilfunkanbieter kochte da sein eigenes „Süppchen“ und man traf sich dann irgendwo in der Mitte.

Heute ist alles standardisiert und läuft mittels Datenleitung. Für was also wird dem Kunden unverhältnismäßige 30 Euro berechnet? Das sind bei vielen Mobilfunkkunden mindestens drei monatliche Handyrechnungen.

Vergleich aus einer anderen Branche

Wenn man mal das Beispiel einer Rufnummernportierung im Mobilfunk, mit einer Domainübertragung / Domainumzug vergleicht, dann muss man deutlich sagen, das die geforderten 30 Euro für die Rufnummernmitnahme nicht nur abschreckend wirken, sie sind geradezu Wucher.

Eine Domain kann man völlig kostenfrei von einem Anbieter zum anderen umziehen oder jemand anderem Übertragen. Dafür werden keine Portierungsgebühren fällig.

Domain-Transfer

Es gibt in einigen Fällen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, mit denen ein unautorisierter Domain-Transfer verhindert werden soll. Bei einigen Domains (z. B. .de, .com, .net, .org, und viele mehr) ist die Angabe eines so genannten Autorisierungscodes (engl.: authorisation code) zur Einleitung eines Domain-Transfers erforderlich. Diese 6 bis 16 Zeichen umfassende Sequenz erhält man auf Anforderung vom aktuellen Registrar. Einige Domains (z. B. .com, .net) können sich im Status Registrar-Lock befinden. Bevor irgendwelche Änderungen möglich sind, muss der Domaininhaber den aktuellen Registrar veranlassen, den Status auf Active zu setzen.

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Das ist der Standard in der Domain-Branche. In der Mobilfunk-Branche ist das nur Zukunftsmusik, wenn überhaupt. Eine Domainübertragung kann in wenigen Minuten vom Kunden bzw. Domaininhaber selbst über die „Bühne“ gebracht werden. Im Mobilfunk kann der Kunde nur die Portierung seiner Rufnummer in Auftrag geben. Danach heißt es warten. Die Rufnummernportierung, von einem Mobilfunkanbieter zum anderen, dauert oft mehrere Tage oder Wochen. Das ist auch nicht mehr Zeitgemäß.

Fazit:

Die Bundesnetzagentur sollte die längst überfällige kostenlose Rufnummernportierung / Rufnummernmitnahme für Mobilfunknummern einführen! Die Kosten der Rufnummernportierung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen und sie wirken mehr als abschreckend. Hin und wieder gibt es Kunden die Zwangsgekündigt werden, sei es durch die Insolvenz des Mobilfunkanbieters oder durch Eigenverschulden und somit die Portierungskosten notgedrungen bezahlen müssen, um ihre Rufnummer behalten zu können. Wie man eine kostenlose Portierung realisiert, sieht man anhand von Domains. So sollte auch eine kostenlose Rufnummernmitnahme bei Mobilfunknummern möglich sein.

Update der Bundesnetzagentur vom 11.08.2017

Die Bundesnetzagentur hat die Anfrage zur kostenlosen Rufnummernportierung beantwortet. Hier ein Auszug der wichtigsten Passagen. Insgesamt ist das natürlich eine völlig unbefriedigende Antwort. Das Schreiben der BNetzA wird nicht kommentiert, da es sich einfach nicht lohnt. Es kann sich jeder selbst seine eigene Meinung dazu bilden.

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vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie über die Höhe des Portierungsentgeltes beschweren.


Die BK2 ist derzeit der Auffassung, dass jedenfalls Portierungsentgelte oberhalb einer Grenze von 29,95 € inkl. MwSt je Portierungsfall grundsätzlich nicht zu rechtfertigen sind. Diese Grenze war auch in einem früheren Verfahren zu Portierungsentgelten im Bereich der Mobilfunkdienste festgestellt worden. In den Fällen, in denen bisher versucht worden ist, ein Portierungsentgelt von mehr als 29,95 € inkl. MwSt in Rechnung zu stellen, ist die BK2 eingeschritten. In diesen Einzelfällen haben die jeweiligen Unternehmen ihre Forderungen im Ergebnis auf das anerkannte Maß reduziert.
.
Wenn Ihnen das Portierungsentgelt zu kostenintensiv ist, haben Sie auch die Möglichkeit, auf die Portierung zu verzichten und sich eine neue Rufnummer zuteilen zu lassen.
.
Insofern müssten Sie entscheiden, was Ihnen die Beibehaltung Ihrer Rufnummer wert ist.
.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team Anbieterwechsel


Update der Bundesnetzagentur vom 29.02.2020

Nach über zwei Jahren bringt die Bundesnetzagentur endlich Bewegung in die Portierungsgebühren.

Nachdem die Bundesnetzagentur im September 2019 verkündet hat, das die Portierungs-Gebühr für eine Handy-Nummer zu teuer ist, hat sie jetzt einen Höchstwert für die Portierung festgelegt. Für die Rufnummernportierung / Rufnummernmitnahme hält die BNetzA eine Gebühr von maximal 6,82 Euro für ange­messen.

Nach den gesetz­lichen Vorgaben dürfen Verbrau­chern nur Kosten berechnet werden, die beim Wechsel tatsäch­lich entstehen. Bislang berechnen einige Anbieter noch bis zu 30 Euro. Nach dem Willen der Netz­agentur sollen alle Mobil­funk­anbieter den Betrag bis zum 20. April deut­lich senken – nach derzei­tigem Stand hält die Behörde dafür maximal 6,82 Euro als Gebühr für ange­messen. Mitte Februar habe man bereits alle betrof­fenen Unter­nehmen aufge­fordert, die Preise zu senken.

BNetzA: Portierungs-Gebühr für Handy-Nummer muss sinken
Zu teure Portierung: BNetzA droht o2 und 1&1 Strafen an

Das ist schon mal ein guter Anfang, jedoch appellieren wir hier weiterhin für eine kostenlose Rufnummernmitnahme / Rufnummernportierung, indem die Gebühren für Verbraucher komplett wegfallen. Portierung der Nummer (ob Festnetz oder Mobilfunk) ist ein Bestandteil der Kundengewinnung und sollte daher keinerlei Kosten für den Verbraucher haben.

Übrigens fehlt immer noch die automatisierte Portierung der Handynummer mittels Zahlencode. Damit ließe sich die Portierung für die Verbraucher wesentlich schneller und einfacher durchführen.


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3 Kommentare

  1. Als ich von Sparhandy zu Klarmobil wechselte, gab es keine Gebühren von Sparhandy. Klarmobil entblödet sich nun nicht mir fast 30 € für eine Rufnummernmitnahme aufzudrehen wenn ich wechseln will. So eine Frechheit gehört abgeschafft.

  2. Bei mir entspricht die Rufnummernmitnahme ungefähr dem Preis für einen halben Jahresvertrag Flattelefon und 1 GB… Wenn das also keine Abschreckung ist, was dann?
    Dass man sich auch eine neue Telefonnummer zuteilen lassen kann, ist an Unverschämtheit nicht zu überbieten. Der Arbeitsaufwand entspricht sicher nicht mehr, wie dem, eine Mahnung für € 2,50 zu schreiben…

  3. Die Rufnummernmitnahme / Rufnummernportierung muss kostenlos werden.
    Die Mobilfunkanbietern nutzen die Vorteil, und falls mann kündigen möchte (trotzt der Service war ganz schlecht) , dann schicken die eine Rechnung in die Höhe von fast Drei Monaten normale Monats-Basispreise.

    Bitte mindestens begrenzen Sie es.

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