Urheberrechtsverletzung | URTEIL | Fremde Inhalte einbinden legal

Urheberrechtsverletzung

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Ist das einbinden von Inhalten fremder Webseiten auf der eigenen Webseite (wie z.B. RSS-Feeds, Youtube Videos, Bilder etc.) erlaubt oder eine Urheberrechtsverletzung? Die Frage, ob es erlaubt ist fremde Inhalte in die eigene Seite einzubinden, sollte seit dem 21.10.2014 (zumindest vorläufig) geklärt sein. Der EuGH (Europäische Gerichtshof) hat an diesem Tag entschieden, das es legal ist fremde Inhalte auf der eigenen Seite zu verlinken / einzubinden.

Das Einbinden von fremden Inhalten ist besonders interessant für Videos, Texte, Bilder oder eine Kombination aus Text und Bild z.B. als RSS-Feed.

Folgende Bedingungen sind an das Urteil geknüpft:
– Die eingebundenen Daten dürfen nicht zu eigen gemacht werden
– Der Inhalt darf sich nicht an ein neues Publikum richten
– Keine anderen technischen Mittel zur Einbindung verwenden

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Die eingebundenen Daten dürfen nicht zu eigen gemacht werden

Es muss für den Besucher klar erkennbar sein das es sich bei dem eingebunden Inhalt um den Inhalt einer anderen Seite handelt. Der Inhalt muss so wie er ist, direkt von der anderen Webseite eingebunden werden und darf nicht auf die eigenen Server gespeichert werden. Damit würde man ansonsten wieder gegen das Urheberrecht verstoßen, da keine klare Trennung von eigenen und fremden Inhalten vorliegt.

Der Inhalt darf sich nicht an ein neues Publikum richten

Inhalte die nur mit Zugangsvoraussetzungen eingesehen werden können (z.B. Foren, Shops oder Webseiten mit Passwortschutz), dürfen nicht veröffentlicht werden, da man den Inhalt einem völlig neuen Publikum zur Verfügung stellen würde. Ist der verlinkte Inhalt auf einer normal zuganglichen Webseite, darf wiederum verlinkt werden, da man sich in diesem Fall nicht an ein neues Publikum richtet.

Keine anderen technischen Mittel zur Einbindung verwenden

Es darf lediglich verlinkt oder eingebunden werden. Das Kopieren, Abspeichern und Wiedergeben auf der eigenen Seite bleibt weiterhin eine Urheberrechtsverletzung.

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Wie kann man sich als Anbieter schützen

Wer nicht will das seine Inhalte auf anderen Webseiten angezeigt werden, muss sich um eine technischen Lösungen kümmern. Es gibt die Möglichkeit (z.B. durch einen Code in der htaccess Datei) eigene Daten auch nur auf der eigenen Webseite anzeigen zu lassen. Hat man den Code in seine htaccess Datei abgespeichert und es versucht jemand die Inhalte zu verlinken, werden diese nicht angezeigt. Das geht z.B. mit Bilder, Videos und Musikdateien.

Der Code für eine Unterbindung in der htaccsess Datei könnte so aussehen:
# HongKiat Hotlinking verbieten
< IfModule mod_rewrite.c >
RewriteEngine on
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^$
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http(s)?://(www\.)?beispieldomain.de [NC]
RewriteCond %{HTTP_REFERER} !^http(s)?://(www\.)?beispieldomain.de [NC]
RewriteRule \.(bmp|gif|GIF|jpg|JPG|jpeg|JPEG|png|PNG|zip|rar|mp3|flv|swf|xml|php|css|pdf)$ http://hpmouse.googlepages.com/hotlink.gif [NC,R,L]
< /IfModule >

Den Code einfach kopieren und in die .htaccess Datei einfügen und die beispieldomain.de in die eigene Domain umbenennen. Fertig!

Wenn jetzt z.B. ein Bild auf einer anderen Seite eingebunden wird erscheint stattdessen dieses Bild:
Hotlinking

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Da die meisten ihre Videos bei Youtube hochladen und dort hosten, gibt es auch bei Youtube eine Möglichkeit die Wiedergabe auf anderen Webseiten zu verhindern. Es muss dazu nur ein Häkchen in den Einstellungen bei Youtube gesetzt werden und schon lassen sich die Videos nicht auf anderen Webseiten einbinden und abspielen.

weiterführende Links zu diesem Artiekl:

EuGH-Beschluss zum Urheberrecht: Einbetten von Internet-Videos legal
Europäischer Gerichtshof: Framende Links sind keine Urheberrechtsverletzung
Internetrecht: Nutzung von RSS-Feeds
EuGH zu YouTube-Videos: Embedding stellt (grundsätzlich) keinen Rechtsverstoß dar


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2 Kommentare

  1. Hallo,

    danke für den Artikel ich hätte allerdings eine konkrete Frage bzw. Einschätzung zu folgendem Thema:

    Nehmen wir einmal die Website http://www.kicker.de hier sind verschiedene Artikel, Bilder etc. gelistet. Wie sieht es aus wenn diese Bilder, Artikel etc. auf der eigenen Website z.B. Blog oder Portal verwendet werden und mit einem Quellenverweis gekennzeichnet werden.

    Dürfen diese Inhalte rechtlich genutzt werden wenn Quelle angegeben?

    Freue mich auf Feedback.

    Gruß
    Phil

    1. Hi,
      nein. Quelle angeben reicht nicht aus, da keine Einverständniserklärungen der Rechteinhaber vorliegen (Text und Bild). Bilder und Texte können ohne Einverständniserklärung nur im Rahmen eines Zitats wiedergegeben werden.

      Kicker.de wird dir in diesem Fall auch nichts gestatten können, da sie selbst nur Verwerter solcher Fotos sind und nicht Urheber bzw. Rechteinhaber. In diesem Fall müsstest du dich an den Urheber bzw. Rechteinhaber des Bildes oder Textes direkt wenden. Für Bilder im Sportbereich sind es meistens Fotoagenturen wie Getty Images oder picture alliance. Für die Texte der jeweilige Autor oder auch Nachrichtenagenturen wie DPA.

      Dir steht es frei, Texte in eigenen Worten wiederzugeben und diese mit lizenzfreien Bildern zu versehen!

      Sollte es sich in deinem Fall um RSS-Feeds von Nachrichten handeln, also um die gekürzte Darstellung der Inhalte, ist dieser Link eventuell hilfreich: Internetrecht: Nutzung von RSS-Feeds

      Wir gehen im Moment davon aus das RSS-Links zwar verwendet werden dürfen, aber nur wenn die eigene Website kein kommerzielles Interesse Verfolgt, also Werbung geschaltet wurde. Wir hatten vor Jahren mal einige große Zeitungsverlage angeschrieben was sie für die Einbindung ihrer RSS-Links verlangen. Für die private Nutzung waren sie kostenlos. Für die kommerzielle Nutzung beliefen sich die Kosten auf ca. 50 Euro (Netto) je RSS-Feed im Monat und der maximale Darstellungszeitraum dieser RSS-Feeds betrug gerade mal 48 Std.

      Also lieber Texte in eigenen Worten und mit lizenzfreien Bildern wiedergeben oder die Webseite gänzlich ohne Werbung betreiben.

      Die Antwort stellt natürlich keine Rechtsberatung dar. Für weitere Informationen Bitte einen Anwalt kontaktieren!

      weitere Informationen zum Thema: irights.info: Fremde Inhalte auf eigenen Seiten

      Persönliches Fazit: Finger weg von allem ohne Einverständniserklärung, sonst kann es sehr teuer werden. Lieber auf selbst erstellte Inhalte (Texte und Bilder) zurückgreifen.

      Liebe Grüße
      Netzbeitrag.de

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