Neue Richtlinien für O2 Kunden bei einer Vertragsverlängerung (VVL)

O2

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Telefonica hat neue Richtlinien für Bestandskunden bei einer O2 Vertragsverlängerung (VVL) veröffentlicht. Seit längerem konnte man als Kunde von O2 seinen Vertrag vorzeitig Verlängern, jedoch waren die Zeiten der vorzeitigen Vertragsverlängerung (VVL) für alle O2 Kunden unterschiedlich. Es gab keine feste Regel, wer wann und zu welchen Konditionen verlängern darf. Seit diesem Monat herrscht Klarheit. O2 hat bekannt gegeben, das O2 Bestandskunden ab sofort ihren Vertrag bereits acht Monate vor Vertragsende Verlängern können.

Einheitliche Angebote für O2 Vertragsverlängerungen ab dem 16. Vertragsmonat

Vertragsverlängerungen bei O2 sind nun einfacher und attraktiver als je zuvor.

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O2 möchte weg von dem „Vertragsverlängerungsdurcheinander“ zwischen Chat, Kundenrückgewinnung, Kundenbetreuung und den O2 Shops vor Ort. Je nach Betreuer und Tagesform fielen die Angebote für eine Vertragsverlängerung unterschiedlich aus. Von nun an erhalten O2-Kunden über alle Betreuungs-Kanäle weitestgehend die gleichen Konditionen, wenn sie ihren Vertrag bei O2 verlängern wollen.

Details zu den O2 Vertragsverlängerungsangeboten hat Telefonica nicht genannt. Der Hintergrund dürften die häufigen Kundenanrufe und unterschiedlichen Vertragsangebote bei einer Vertragsverlängerung sein. Viele O2 Kunden waren gefrustet, wenn ihnen von der O2 Hotline ein Vertragsverlängerungsangebot unterbreitet wurde, an das sich nach kurzer Bedenkzeit keiner mehr bei O2 erinnern konnte.

Rauf und runter – O2 Tarifwechsel nach Belieben

Beispielsweise können Kunden von einem „O2 Free XL“ während der aktuellen Vertragslaufzeit bis zu acht Monate vor Ende der ursprünglichen Laufzeit in einen „O2 Free L“ wechseln.

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O2 Kunden haben im Zuge der vorzeitigen Vertragsverlängerung auch die Möglichkeit, einen Tarifwechsel (nach oben oder unten) vorzunehmen. Dies war den O2 Kunden bisher verwehrt worden oder die O2 Bestandskunden mussten eine Tarifwechselgebühr (ca. 20 Euro Pauschale) bezahlen. Ein Tarifwechsel ist ab sofort ab dem 16. Vertragsmonat möglich. Eine Tarifwechselgebühr für den Tarifwechsel in einen kleineren Tarif, wird es leider auch weiterhin bei O2 geben.

Diese Tarifwechselgebühr hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie z.B. die preisliche Differenz zum Wunschtarif, die bisherige Vertragslaufzeit sowie ein eventuell zum Tarif subventioniert erhaltenes Endgerät. O2 gibt an, das diese Tarifwechselgebühr im besten Fall gar nichts kostet und im ungünstigsten Fall den O2 Kunden bis zu 150 Euro kosten kann. O2 Bestandskunden die in einen kleineren Tarif wechseln möchten, sollten sich vor der Vertragsverlängerung genau nach den für sie anfallenden Tarifwechselgebühren informieren.

O2 Vertragsverlängerung mit max. 24 Monate Laufzeit

O2: vorzeitige Vertragsverlängerung (VVL) wieder mit 24 Monaten Laufzeit

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